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Forum 1 – Privatsphäre heute

Forum 1 – Privatsphäre heute

Forum 1 Prof. Dr. Oliver Zöllner, von der Hochschule der Medien (HdM) in Stuttgart erläuterte, wie man Privatsphäre schützen kann. Bild: Christian Reinhold (LMZ), Text: Anja Lochner.

Privatsphäre heute – und wie man sie schützen kann

Selfies und Schnappschüsse von den eigenen Kindern bei Facebook posten, Fotos taggen, Inhalte liken, Paybackpunkte sammeln, online shoppen, Suchanfragen bei Google stellen, die Fitness per App messen – die meisten Menschen haben sich daran gewöhnt, vermeintlich kostenlose Soziale Netzwerke, Internetdienste oder Bonusprogramme zu nutzen und dafür mit ihren persönlichen Daten zu „bezahlen“. Denn: „Es macht Spaß, und es herrscht ein ‚zwangloser Zwang‘“, so Prof. Dr. Oliver Zöllner, einer der drei Leiter des Instituts für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien (HdM) in Stuttgart. In seinem Vortrag beim Auftakt der regionalen Medienkompetenztage am 17. Februar 2016 in Stuttgart rückte Zöllner neue Formen der Privatheit in den Mittelpunkt, die in Zeiten von Big Data einem starken Wandel unterworfen sind: „Privatsphäre ist zunehmend öffentlich geworden – wir sind mehr und mehr ‚öffentlich privat‘“.

Big Data birgt zahlreiche Gefahren

Big Data meint persönliche Daten, die personenscharf gesammelt, gespeichert und zu äußerst ausdifferenzierten Persönlichkeitsprofilen verknüpft werden und mit denen sich Menschen eindeutig identifizieren lassen. Dabei werden aber nicht nur Posts, Suchanfragen oder Kontakte gesammelt und ausgewertet, sondern auch Bewegungsprofile, Gesundheits- oder Autodaten. Auch staatliche Behörden entwickeln zunehmend ein Interesse an den Möglichkeiten der technischen Überwachung. Umgekehrt mache sich kaum jemand Gedanken darüber, dass beispielsweise Facebook von allen Nutzerinnen und Nutzern riesige Datengruppen mit detaillierten Informationen wie Bildungs- und Beziehungsstatus, Adressen, (entfernten) Freundschaften, Chatverläufen, Passwörtern, Kreditkarten, politischen oder religiösen Ansichten u.v.m. anlegt.

Als problematisch sieht Zöllner zum Beispiel gerade beim Posten von Kinderfotos, dass man damit einerseits in die Persönlichkeitsrechte der Kinder eingreife und andererseits die Auswirkungen nicht überschauen könne. Denn über die Gesichtserkennung auf Fotos (facial recognition) bleibe man bis ins Erwachsenenalter mit einstigen Kinderbildern verknüpft, für die man sich vielleicht schäme und die möglicherweise Entwicklungschancen behindern. Zudem stelle man mit den Fotos Informationen über sich und die eigenen Kinder ins Netz, wie z.B. Wohnumfeld, soziale Schicht, Adresse oder Gewohnheiten – Informationen, aus denen sich „Gefährdungspotenziale im Kontext von Pädophilie, (Cyber-)Mobbing, Stalking oder Data-Hacking“ ergeben können. Ebenfalls kritisch sieht Zöllner die alltägliche Datenobservation durch Mikrofone im Smart-TV, durch Kühlschränke, die Xbox oder die neue interaktive Barbiepuppe, die sämtliche Dialoge im Kinderzimmer aufzeichnet und an die Server der Firma Mattel schickt. Die Firma Google sei „ohnehin der größte Datensauger“. Daher müsse man „sich darüber klar sein“, so Zöllner weiter, „wie das funktioniert und dass das eine reale Gefahr ist.“

Datensparsamkeit und Vernebelung als Handlungsalternativen

Als eine Handlungsalternative empfiehlt die digitale Ethik die Maxime der Datensparsamkeit. Man müsse sich bezüglich der Daten, die man preisgibt, die eigene Verantwortung bewusst machen und genau darüber nachdenken, „welche Folgen unser Handeln oder auch Unterlassen für uns, aber auch für unsere Gesellschaft hat und was wir mit diesen Geräten und Daten eigentlich tun“. Eine weitere Möglichkeit „bei ungleichen Macht- und Wissensressourcen“ ist die „Vernebelung im Rahmen legitimer Ansprüche“: „Natürlich versucht Facebook uns zu zwingen, unsere Klarnamen zu verwenden, aber wir können ja durchaus Pseudonyme benutzen. Es geht dabei um den berechtigten Anspruch als Mensch, anonym chatten oder sich im Netz bewegen zu dürfen“, so Zöllner. Eine wünschenswerte Perspektive für die Zukunft sei zudem ein „eingebauter Privatheitsschutz“ (privacy by design) in technischen Geräten statt einer „eingebauten Überwachung“ (surveillance by design).

Weiterführende Links

Datenschutz

Das Recht auf Vergessenwerden in der Praxis

Wer Inhalte aus den Suchergebnissen bei Google löschen lassen möchte, braucht Zeit, Ausdauer und juristisches Know-how. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014 wurde das Recht auf Vergessenwerden der EU-Bürgerinnen und -Bürger zwar grundsätzlich gestärkt, dennoch entscheidet letzten Endes das Unternehmen Google darüber, was es löscht und was nicht. Von seinem Selbstversuch zur Löschung verschiedener Google-Einträge berichtete Alexander Weller, Lehrer und freier Referent des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ). Seinen Vortrag Das Internet vergisst nichts? Das Recht auf Vergessenwerden in der Praxis hielt er beim Auftakt der regionalen Medienkompetenztage der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg, der am 17. Februar 2016 im Stuttgarter Haus der Wirtschaft stattfand.

Zahlreiche Hürden im Antragslabyrinth

„Es geht nicht einmal darum, dass man im Netz irgendetwas aktiv einstellt, um in Suchergebnissen aufzutauchen, man wird eingestellt“, so umschrieb Weller eines der Probleme, wenn man beim Suchmaschinenriesen Google einen Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht stellen möchte. Eine weitere Schwierigkeit liege darin, überhaupt das passende Webformular zur Entfernung von Inhalten zu finden: Statt des entsprechenden Antrags stoße man bei den Toptreffern vor allem auf Support zum Thema bei anderen Seiten. „Eine sehr undurchsichtige Sache“, findet Weller. Auch bei Google selbst findet man erst einmal vor allem die Datenschutzerklärung. Schließlich sei er bei den FAQs, den häufig gestellten Fragen, fündig geworden. Allerdings: „Wenn man im Formular nicht den richtigen Grund angibt, hat man keine Chance auf Vergessenwerden.“

Denn Google legt das europäische Recht nach eigenen Maßstäben aus. Hass-Kommentare, Nacktfotos, Bilder von Personalausweisen oder veraltete Inhalte werden nach den Richtlinien des Unternehmens gelöscht, wobei die Prüfung u.a. durch sogenannte Bots, also automatische Computerprogramme, stattfindet. Das Europarecht hingegen betont bei der Löschung aus Google „das Recht auf Achtung des Privatlebens“ sowie „das Recht auf Schutz personenbezogener Daten“. Geprüft wird hier durch Personen. Weller kritisiert: „Mit dem Urteil von 2014 hat man einem Unternehmen den Auftrag erteilt, Entscheidungen über private Daten zu treffen – nicht dem Gericht.“

Die Rechtslage ist sehr zweifelhaft

Die Löschung von Informationen durch Google sei auch nicht immer nachvollziehbar, so Weller weiter. So wurde dem Ersuchen eines Lehrers stattgegeben, der vor mehr als zehn Jahren wegen eines geringfügigen Vergehens verurteilt wurde und die entsprechende Seiten aus den Suchergebnissen löschen lassen wollte. Nicht stattgegeben dagegen wurde dem Antrag eines Politikers, der peinliche Fotos von sich im Netz gefunden und deren Löschung beantragt hatte. Der Grund: Er sei eine Person des öffentlichen Interesses. Auch Namen von Vergewaltigungsopfern werden gelöscht, Finanzvergehen von Politikern nicht.

Weller warnt vor den Folgen des Gerichtsurteils. Zum einen führe es auf dem Suchmaschinenmarkt zu einer weiteren Stärkung Googles, da kleineren Suchmaschinen vermutlich die Manpower fehle, um die Anträge auf Löschung zu bearbeiten. Auch die neueste Entwicklung, Geoblocking durch Google, sei bedenklich: google.com sei für Europäer nicht mehr erreichbar, ein weiterer Schritt in Richtung Filterblase. Zum anderen seien auch die Effekte auf die Presse- und Informationsfreiheit fragwürdig, z.B. wenn Politiker Löschanträge bei Google zur Reinwaschung nutzten – ab wann spreche man da von Zensur? Zudem entstehe ein neuer Markt an Reputationsdienstleistern, die teilweise kostenlos (forget.me), teilweise gegen Gebühr (yourreputation24.com, ab 129 €) Unterstützung beim schwierigen juristischen Akt des Löschens bieten und eine weiße Weste versprechen – auch z.B. Personen des öffentlichen Interesses. Abschließend betonte Weller die Zweischneidigkeit der aktuellen Rechtslage: „Wir wissen nicht, wer die Entscheidungen trifft, der Prozess ist für Verbraucherinnen und Verbraucher sehr undurchsichtig. Es ist ein Feld zwischen Justiz- und Wirtschaftsgeschichten, die ich sehr zweifelhaft finde.“

Hier finden Sie die Prezi zum Vortrag Das Internet vergisst nichts? Das Recht auf Vergessenwerden in der Praxis.typo3/

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